Bitte lesen

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit meiner Kindheit sprachlich beeinträchtigt, nutze ich nicht nur einen Sprachcomputer, sondern lege auch Wert darauf andere Betroffene beim Verwenden eines solchen zu unterstützen. Ich sehe darin einen wesentlichen Schritt zur Barrierefreiheit auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben.
Nicht nur in meiner Freizeit sondern auch im Rahmen meiner Anstellung bei einer Behindertenwerkstatt nehme ich vor Ort die Chance war, andere Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung in diesem Bereich zu fördern. Aus meiner Sicht ist es sehr wesentlich, dass unterstützende Kommunikation nicht nur in der Freizeit sondern auch im beruflichen Umfeld fester Bestandteil ist und insbesondere Behindertenwerkstätten diese als Hilfs- und Arbeitsmittel anerkennen sowie in Ihre Fördermaßnahmen integrieren.

Leider ist meine persönliche Erfahrung, dass sich meine Behindertenwerkstatt gegen Fördermaßnahmen zum Einsatz unterstützender Kommunikation ausspricht bzw. keine Maßnahmen ergreift, die diesen positiv beeinflussen. Die einzige Förderung vor Ort in unterstützender Kommunikation geschieht derzeit auf Basis eines von mir geleiteten Privatunterrichts, wenngleich dieser von der Behindertenwerkstatt eher geduldet als wirklich wertgeschätzt wird. Eine aktive Unterstützung im beruflichen Arbeitsalltag sehe ich dort nicht, so ist es z.B. noch keine Selbstverständlichkeit, den Behinderten ihren Sprachcomputer einsatz- und griffbereit zur Verfügung zu stellen. Je nach Grad der Behinderung sind Betroffene oftmals nicht in der Lage diese Handgriffe selbst zu tätigen. Auch scheint die Verwendung von unterstützender Kommunikation eher als störend von den Gruppenleitern angesehen zu werden, so führten auch Hinweise meinerseits auf diese Defizite zu keiner Besserung bzw. wurden als belanglos abgetan.

Mein dortiges Arbeitsverhältnis wird voraussichtlich demnächst beendet. Jetzt mache ich mir Gedanken, wie ich weiterhin direkt oder indirekt meine dortigen Schüler unterstützen kann. Durch meinen monatelangen Unterricht haben viele schon ein individuelles Wortverständnis entwickelt, so dass nun ein komplexerer Wortschatz aufgebaut werden könnte. Leider darf ich dort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr weiter unterrichten,auch wenn ich dazu bereit wäre.

Mein Anliegen ist es nun herauszufinden, welche Rechte zum Einsatz und zur Förderung von unterstützender Kommunikation in einer Behindertenwerkstatt bestehen und wie diese in der Praxis zu realisieren sind. Oftmals scheitert die Realität der Behindertenwerkstätten an der personellen und räumlichen Ausstattung für Personen mit hohem Unterstützungsbedarf. Auf der anderen Seite, sollte eine Behindertenwerkstätte im Sinne des Erfinders nicht eher einer Förderwerkstätte als einer „Abstellwerkstätte“ entsprechen?

Ich bin über jeden Tipp – insbesondere in Bezug auf Anlaufstellen – dankbar, der mir hilft die gesetzlichen Rechte und Pflichten von Behindertenwerkstätten diesbezüglich zu verstehen und auch im aktuellen Fall den Einsatz und die Förderung von unterstützender Kommunikation zwingend einzufordern. Auch freue ich mich, über mögliche Wege, die mir aufzeigen, wie ich (aufgrund des dortigen Personalmangels) auch nach einer Kündigung den dortigen Unterricht ehrenamtlich weiter führen kann.

Herzlichen Dank im Voraus.

Fikria Aabaz

Willkommen Talker-Hilfe-UK

Anmelden

Passwort vergessen?